EuGH-Urteil: Newsletter ohne Einwilligung – Was sich jetzt für Online-Shops ändert
Der Europäische Gerichtshof hat am 13. November 2025 ein Urteil gefällt, das den Versand von Newslettern grundlegend verändert. Laut Entscheidung ist es künftig möglich, Newsletter auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu versenden, selbst wenn kein vorheriger Kauf stattgefunden hat.
Onlinehändler-News fasst dieses Urteil ausführlich zusammen und bewertet die Auswirkungen auf den E-Commerce.
Was wurde entschieden?
Der EuGH legt den Begriff „im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung“ deutlich weiter aus als bisher. Entscheidend ist:
Schon eine kostenlose Registrierung – etwa die Erstellung eines Kundenkontos oder der Download eines Whitepapers – kann genügen, damit eine E-Mail-Adresse rechtmäßig für Direktwerbung genutzt werden darf.
Damit erweitert sich der Anwendungsbereich von
➡️ § 7 Abs. 3 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
Die bisherige Anforderung eines tatsächlichen Kaufs wird damit aufgeweicht.
DSGVO? Kein zusätzlicher Prüfstein in diesen Fällen
Onlinehändler-News hebt hervor, dass der EuGH das Verhältnis klar bewertet:
Wenn die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind, ist keine zusätzliche Einwilligung nach DSGVO erforderlich. Die ePrivacy-Regelung wirkt als lex specialis – also als vorrangige Spezialnorm.
Das bleibt allerdings an konkrete Bedingungen geknüpft:
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Werbung nur für ähnliche Produkte/Dienstleistungen
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Klare Information über das Widerspruchsrecht
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Opt-out muss jederzeit möglich sein
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Keine Weitergabe der Adresse an Dritte
Was bedeutet das für Shopbetreiber?
Der Artikel von Onlinehändler-News betont vor allem die praktische Erleichterung für Online-Shops:
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Leadgenerierung wird einfacher:
Auch kostenlose Interaktionen können als Grundlage für Bestandskundenwerbung dienen. -
Double-Opt-In ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Regeln von § 7 Abs. 3 UWG eingehalten werden.
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Mehr Reichweite für Bestandskundenkommunikation.
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Weniger rechtliche Hürden im CRM- und Newsletter-Aufbau.
Gleichzeitig weist Onlinehändler-News darauf hin, dass noch offen ist, wie weit deutsche Gerichte diese Auslegung im klassischen Shop-Alltag tragen werden. Das Urteil gibt jedoch eine klar liberalere Richtung vor.
Marktplatzhändler bleiben eingeschränkt
Für Händler auf Plattformen ändert sich laut Onlinehändler-News so gut wie nichts:
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Amazon gibt E-Mail-Adressen der Käufer nicht weiter.
-
eBay untersagt eigene Marketingmailings.
Damit bleibt die praktische Nutzung des Urteils hier ausgeschlossen. Ohne eigene Datensätze keine eigene Kundenkommunikation.
Mein Fazit zum Newsletter ohne Einwilligung
Für Betreiber eigener Online-Shops ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt nach vorn. Wer die Hoheit über seine Kundendaten besitzt, gewinnt mehr Freiheit, Reichweite und Effizienz in der Bestandskundenkommunikation.
Wenn Sie überlegen, wie Sie die neuen Möglichkeiten für Ihr E-Mail- und CRM-Marketing nutzen können, unterstütze ich Sie gern – von der Strategie über Segmentierung bis hin zur vollständigen Automation.
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